Tennis

40. Bayerische Gehörlosen – Tennis-Meisterschaften
im Rahmen des 17. Bayerischen Gehörlosen Sportfestes
am 19. Juli 2025 in Regensburg

 

Einlass
09:30 Uhr

Spielbeginn – Ende
10:00 bis ca. 18:00 Uhr

 


 

Austragungsort:

Sportzentrum der Universität Regensburg,
Am Biopark 12, 93053 Regensburg
Tennisanlage (3 Plätze)

 


 

 

 

Zur Anmeldung


Hier die Anmeldung downloaden

Anmeldeformular fehlt

Meldeschluss: 31.03.2025


Anmeldung an

Henning Egge
tennis@bg-sv.de

 

Startgebühren

20,00 € zu überweisen an den
Bayerischen Gehörlosen – Sportverband e.V. Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg, IBAN: DE67 7025 0150 0028 5558 37 Verwendungszweck:
BGS – Tennis, Name und Verein

Die Startgebühr muss bis zum Meldeschluss am 31.03.2025 bezahlt sein, andernfalls besteht keine Startberechtigung

 

Veranstalter:

Bayerischer Gehörlosen – Sportverband e.V (http://www.bg-sv.de)

Ausrichter:

Gehörlosen-Sportclub Regensburg 2022 e.V. (https://www.gsc-regensburg.de/)


 

Startberechtigung

Alle gehörlosen Sportlerinnen und Sportler, die Mitglied im Sportverein des Bayerischen Gehörlosen Sportverbands (BGS)


 

Spielmodus

Alle Runden 2 Gewinnsätze mit Tie-Break-System


 

Wettkampfleitung

Henning Egge


 

Regeln

Gemäß BTV


 

Ballmarke

BTV 2.0 (Dunlop)


 

Auszeichnungen:

Urkunde und Sachpreise


 

Siegerehrungen:

auf dem Tennisplatz nach den Finale

 

 

Hinweis:

1. Wettkampf absage bei wenig Meldungen: Falls weniger als drei Meldungen eingegangen sind, wird der Wettkampf abgesagt.

2. Haftungsausschluss: Der Veranstalter und Ausrichter übernehmen keine Haftung für Personen- oder Sachschäden sowie für Unfälle und Diebstähle, die während der Veranstaltung auftreten könnten.

3. Einverständniserklärung bei Anmeldung: Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erklären die Teilnehmer, dass sie die geltenden Ordnungen und Ausschreibungen der BGS – Sparte Triathlon anerkennen.

4. Datenerhebung und Veröffentlichung: Teilnehmer stimmen zu, dass ihre Daten (einschließlich Name, Vereinsname, Wettkampfsbezeichnung und Meldeverband) für organisatorische Zwecke erfasst und veröffentlicht können. Dies umfasst auch die Veröffentlichung von Ergebnissen und Fotos in Listen, Aushängen, Zeitschriften, soziale Medien und im Internet.