Kartrennen

Ausschreibung für die Bayerischen Gehörlosen Meisterschaft
Einzel Kartmeisterschaft im Indoor Kartrennen

 

Einlass
11:30

Anmeldung
12:00 – 12:30

Start
13:00

 


 

Austragungsort:
ProKart Raceland GmbH & Co. KG
Industriestr. 8
92442 Wackersdorf

 

 

 

 

Zur Anmeldung


Hier die Anmeldung downloaden

ohne Anmeldeformular

Meldeschluss: 30 Mai 2025


Anmeldung an

motorsport@bg-sv.de

 

Startgebühren

84,00 €

BGS Sparte Motorsport
Konto: IBAN DE04702501500028766491
Verwendung: Name, Sportfest Regensburg, Vereine

Keine Barzahlung vor Ort möglich

 

Veranstalter:

Bayerischer Gehörlosen – Sportverband e.V (http://www.bg-sv.de)

Ausrichter:

Gehörlosen-Sportclub Regensburg 2022 e.V. (https://www.gsc-regensburg.de/)


 

Vorraussetzung

Alle Rennfahrer sind dazu verpflichtet Rennoveralls, sowie Helm, Handschuhe und Kartschuhe/Turnschuhe zu tragen. Bei nicht tragen eines Overalls bitte lange Hose sowie Pullover tragen.


 

Renndauer

2x 10 Min Qualifying und 2x 20 Min Rennen.


 

Wertung

Bayerische Gehörlosen-Kart-Meisterschaft-Einzel
Herren (leicht.- und schwergewicht und Senioren) und Damen.


 

Wettkampfleitung

BGS Sparte Motorsport – Sparten Mitarbeiter Kartbetreiber der Kartbahn.


 

Hinweise

Mit der Anmeldung zu den Meisterschaften erkennen der Vereine und die Teilnehmer/innen die zur Zeit gültige Ordnung der DGS-Sparte Motorsport


 

Auszeichnungen:

Medaille und Urkunde


 

Siegerehrungen:

Nach dem Rennen

1 bis 3 Platz: Herren, Damen, Senioren Abhängig von der Teilnehmer/innen

 

 

Haftungsausschluss:

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.
Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen

– die FIA /FIM /CIK / UEM, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre
– den ADAC e. V., die ADAC Motorsport GmbH, die ADAC Gaue und die ADAC-Ortsclubs, den Promoter/Serienorganisator
sowie deren Präsidenten, Vorstände, Geschäftsführer, Generalsekretäre, Mitglieder und hauptamtliche Mitarbeiter

– den Veranstalter, die Sportwarte, die Helfer, die Rennstreckeneigentümer
– Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen
– den Straßenbauträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
– auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
Gegen:
– die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge
– den eigenen Bewerber, der/die eigenen Fahrer, Mitfahrer (anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen
Bewerber, Fahrer/in, Mitfahrer/in gehen vor !) und eigene Helfer
verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Wettbewerb (Training, Wertungsläufe ) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
– auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem
Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.